Hier kannst du dich für unsere Veranstaltungen anmelden.
Wenn die Anmeldung über das Formular nicht möglich ist, dann sende bitte deine Daten unter Angabe des entsprechenden Formulars an info@kjg-paderborn.de.
Eine Woche intensiv Gruppenprozesse erfahren, sich mit der eigenen Persönlichkeit auseinandersetzen und Gruppenbeziehungen erleben. Das verspricht der Gruppenleitungskurs II (GLK II).
Wie bei einem Juleica-Kurs verbringt ihr beim GLK II sieben Tage am Stück in einer Gruppenunterkunft und erfahrt euch als Gruppe.
Der GLK II baut auf den Juleica-Kurs auf und ermöglicht eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der eigenen Person in Gruppen. Außerdem werden persönliche Handlungsspielräume erkannt, erfahren, ausgetestet und erweitert.
Themen:
Selbst- und Fremdwahrnehmung
Gruppenprozesse und -rollen
Feedback
Kommunikation
Konflikte
Motivation
Verantwortung
Teamarbeit
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 19 Jahre. Außerdem muss eine Qualifizierung entsprechend dem KjG-Juleica-Kurs und/oder zwei Jahren Leitungserfahrung in der Jugendarbeit vorhanden sein.
Der Kurs findet traditionell in Kooperation mit dem KLJB-Diözesanverband Paderborn statt.
Kosten: 165€ (für KjGler*innen, KLJBler*innen und Kolpingjugend); für Nicht-Verbandler*innen: 200€.
Weitere Informationen erhältst du bei unserer Referentin Lena.
Juchu es geht wieder los! Bald starten die ersten KjG-Ferienfreizeiten und Alternativprogramme 2021. Es gibt viel nachzuholen, was Spaß macht: Spielen, Lachen, Basteln, Tanzen, Singen, Zelten und so viel mehr…
Manchmal passiert aber auch etwas, was keinen Spaß macht. Ihr erlebt eine Situation, die euch unsicher macht? Ihr wisst nicht genau, was zu tun ist? Ihr habt ein blödes Gefühl im Bauch oder andere Sorgen und Probleme? Ein Kind oder Jugendlicher hat euch etwas erzählt und ihr wisst nicht genau, wie ihr damit umgehen sollt?
Kein Problem! Wir beraten euch zu jeder Tages- und Nachtzeit während der NRW-Sommerferien (ab Montag 5.Juli) und überlegen gemeinsam, wie es weitergehen kann. 24/7 erreicht ihr unsere Diözesanreferent*innen Lena, Franziska und Charlotte unter folgender Notfallnummer:
0160 – 98994985
(Speichert sie euch doch direkt für den Fall der Fälle ins Handy ein.)
KjG-Notfallhandy in den Sommerferien 2021
Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt und anderen Formen von Kindeswohlgefährdung schützen. Das ist ein Ziel der KjG und daher ist auch das Thema Prävention in allen Strukturen der KjG aktuell.
Wie das?
durch Basis- (und nach fünf Jahren) Auffrischungsschulungen „Kinder schützen!“ für alle Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden
durch die Erstellung von Schutzkonzepten auf Diözesan- und Ortsebene inklusive eines Verhaltenscodex
durch die Abgabe von erweiterten Führungszeugnissen
durch Beratung zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen
Inhalte der Basisschulung „Kinder schützen!“
Die Basisschulung dauert ca. 6 Stunden inkl. Pausen. Die Inhalte sind:
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
Rechtliche Grundlagen
Formen von und Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen
Täter*innen und Betroffene der sexualisierten Gewalt
Nähe und Distanz
Reflexion des eigenen Verhaltens als Gruppenleitung
Unterstützung und Beratungsmöglichkeiten
Die Auffrischungsschulungen (3 Stunden inkl. Pause) enthalten zum einen die Wiederholung der grundlegenden Themen aus der Basisschulung. Zum anderen geht es immer auch um ein weiteres spezifisches Thema wie zum Beispiel der sexualisierten Gewalt im Internet.
Es gibt Leiter*innen in deiner KjG ohne Basisschulung? Du brauchst eine Auffrischungsschulung? Deine KjG muss ihr Schutzkonzepterstellen bzw. nach fünf Jahren erneuern? Du brauchst Unterstützung bei der Umsetzung der Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse? Hast du die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung? Oder hast du grundsätzlich Fragen zur Prävention?
Untenstehend findest du ein Formular zur Anfrage von Präventionsschulungen. Wenn deine KjG-Ortsgruppe Bedarf an einer Präventionsschulung hat, dann kannst du gerne über das Formular eine Anfrage stellen. Charlotte meldet sich dann zur genauen Planung und Absprache bei dir.
Institutionelles Schutzkonzept
Die KjG soll ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sein.
Dazu soll auch das neu überabeitete Institutionelle Schutzkonzept des Diözesanverbandes verhelfen, was du hier findest:
Du denkst dir: Was ist das bitte? Oder Das ist VIEL Arbeit! Ne ne ne…so fangen wir gar nicht erst an, so schlimm ist das gar nicht! Alle Informationen für das Schutzkonzept in eurer KjG gibt es bei unserer Referentin Charlotte oder hier in der Arbeitshilfe:
Während der NRW-Sommerferien beraten wir dich auch zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bei neuen Situationen, Sorgen, Problemen und der Mitteilung oder Vermutung von Fällen der Kindeswohlgefährdung überlegen wir gemeinsam, wie es weitergehen kann. 24/7 erreichst du unsere Diözesanreferentinnen Lena, Franziska oder Charlotte unter folgender Notfallnummer: 0160 – 98 99 49 85 (Speicher sie doch direkt für den Fall der Fälle ins Handy ein.)
Bei Fragen rund um das Thema Prävention melde dich bei unserer zuständigen Referentin und Präventionsfachkraft Charlotte.
Du interessierst dich für KjG? Du bist Mitglied in der KjG, leitest eine Pfarrgemeinde oder einen Bezirk? Du hast Fragen zum Thema Juleica oder bist auf der Suche nach Bildungsangeboten? Du möchtest dich näher mit organisatorischen Fragen rund um die KjG beschäftigen?
Dann hast du dir vielleicht die ein oder andere der unten stehenden Fragen auch schonmal gestellt und bist auf der Suche nach Antworten. Schau gerne mal durch unser KjG-FAQ. Wenn du weitere Fragen oder Themen hast auf die du Antworten suchst, die hier oder auf den anderen Seiten auf unserer Homepage nicht beantwortet sind, dann melde dich gerne bei uns.
Wir freuen uns, wenn ihr uns an euren Überlegungen teilhaben lasst und suchen gerne auch mit euch gemeinsam nach Antworten.
Wenn ihr Fragen habt, die eure Arbeit und eure Aktionen in der KjG während der Corona Pandemie betreffen, dann schaut gerne auch mal hier in das Corona-FAQ rein. Dort werden verschiedene Fragen rund um den Umgang mit den Corona Bestimmungen beantwortet.
Allgemein
Was ist die KjG?
Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein Kinder- und Jugendverband, in dem junge Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Hier haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Raum, einander zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiter zu entwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. Im Verband machen sie sich stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und Gesellschaft. Der KjG-Diözesanverband Paderborn ist ein Zusammenschluss von KjG-Pfarrgemeinschaften im Erzbistum Paderborn, Mitglied im BDKJ, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und unterstützt, ergänzt und fördert die Aktivitäten der Bezirke und KjG-Pfarrgemeinschaften. Das Erkennungszeichen der KjG ist der Seelenbohrer. Ausführliche Informationen über die KjG findet ihr hier.
Was ist der TMK?
Der Thomas- Morus- Kreis Paderborn e.V (TMK) ist ein Verein, der verantwortlich für Kloster Brunnen, das Diözesanzentrum der KjG, ist. Der TMK wird von einem Vorstand geleitet und von Mitarbeitenden aus der Diözesanstelle unterstützt. Wenn ihr das Kloster Brunnen für eine Veranstaltung buchen möchtet, füllt gerne das Buchungsformular aus.
Was ist der FuF?
Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG DV Paderborn. Bekannt ist er eher durch seine Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell.
Viele Mitglieder bringen sich aber auch mit ihrem persönlichen Engagement in den FuF ein oder stellen ihr Wissen zur Verfügung. Pfarrgemeinschaften können auch Anträge an den FuF stellen, wenn sie Geld für Aktionen und Ferienfreizeiten benötigen.
Wie erreiche ich die KjG-Diözesanstelle?
Du erreichst uns telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in der Diözesanstelle. Gelegentlich sind wir im Homeoffice, aber du wirst immer eine*n Ansprechpartner*in finden. Hier kommst du zu unserem Kontakt.
Über diese Homepage und über unseren Instagram Account kannst du dich immer gerne über unsere aktuellen Themen und Entwicklungen informieren. Darüber hinaus sind wir gerne auch für persönliche Gespräche und Anregungen ansprechbar und freuen uns mit dir im Kontakt zu sein.
Aus- und Fortbildung
Wie alt muss ich sein, um an einem Juleica-Kurs teilnehmen zu können?
Nach den Ausbildungsstandards des Erzbistums Paderborn musst du am ersten Tag des KjG-Juleica-Kurses 16 Jahre alt sein. Hier findest du ausführliche Informationen rund um den Juleica-Kurs und die aktuellen Termine.
Was ist der Juleica-Kurs 19+?
Im Juleica-Kurs 19 + erhältst du viele Basics für den Alltag als Freizeit- und Gruppenleiter*in. Grundsätzlich sind die Inhalte identisch mit den Juleica-Kursen in den Herbst- und Osterferien, dieser richtet sich aber insbesondere an Leiter*innen ab 19 Jahren.
Oft finden diese aber an einem besonderen Ort, zum Beispiel an der Nordsee, auf einer Insel, statt.
Wie kann ich die Juleica-Card beantragen?
Die Juleica-Card kannst du nicht direkt beim KjG-Diözesanverband beantragen. Das Antragsformular und das weitere Vorgehen findest du hier.
Was sind AvOs?
AvOs sind Tages- oder Abendveranstaltungen in den Pfarrgemeinschaften oder Bezirken vor Ort, die thematisch nach ganz individuellen Wünschen gestaltet sind.
Teilnehmen können alle Gruppenleiter*innen ab 16 Jahren.
Kosten für den*die Referenten*in entstehen nicht, sie werden komplett vom KjG-Diözesanverband übernommen. Ihr müsst lediglich für einen passenden Ort und eine eventuelle Verpflegung sorgen.
Die Inhalte werden von euch als Pfarrgemeinschaft oder Bezirk, die das Angebot aus dem Bereich AvO anfordern, bestimmt.
Nähere Informationen sowie ein Formular zur Anfrage einer AvO findet Ihr hier.
Mitgliedschaft
Wie kann ich KjG Mitglied werden?
Du kannst beim KjG-Diözesanverband ab 0 Jahren Mitglied werden. Dazu musst du (wenn über 18 Jahre) oder deine Eltern die Beitrittserklärung ausfüllen, die du hier findest
Wie hoch sind die Beitragsgebühren für eine Mitgliedschaft?
Die Gebühren staffeln sich je nach Alter. Kinder bis 13 Jahre zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 33,00 €, Jugendliche (14-17 Jahren) 36,00€ und junge Erwachsene über 18 Jahre 39,00€. Für das dritte oder alle folgenden Kinder unter 23 pro Familie wird anstatt des oben genannten Beitrags ein Geschwisterbeitrag in Höhe von 1,00€ erhoben.
Organisatorisches
Kann ich Sonderurlaub beantragen?
Alle Teamende einer KjG Ferienfreizeit können einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte der Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhalten die Teamenden den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über den BDKJ ersetzt. Alle Infos dazu sind unter hier zu finden.
Wenn die Teamenden im öffentlichen Dienst arbeiten, können sie sich per Mail oder telefonisch an unsere Sekretärin Julia Pietscheck wenden.
Welche Versicherungen gibt es über die KjG Mitgliedschaft?
Folgende Versicherungen sind durch den Diözesanverband abgeschlossen und gelten für alle beitragszahlenden Mitglieder bzw. KjG-Pfarrgemeinschaften:
Versicherungen für KjG- Mitglieder
Mitgliedsversicherung
Umfang: Teilnahme an allen KjG- Veranstaltungen (u. a. Ferienfreizeiten)
a) Haftpflicht-Versicherung (nachranging)
b) Unfall-Versicherung
c) Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungen für KjG-Pfarrgemeinschaften
a) Betriebs-/Vereins-Haftpflicht-Versicherung
b) Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung
c) Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
d) Elektronik-Versicherung
Nein.
Gemietete oder geliehene Fahrzeuge sind nicht versichert, hierfür muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Zu empfehlen ist hier eine zusätzliche Versicherung bei der Ecclesia Gruppe.
Müssen KjG-Pfarrgruppen GEMA zahlen?
Generell ist zunächst jede Veranstaltung, auf der Ton- oder Filmaufnahmen vorgeführt/ abgespielt werden, meldepflichtig. Es gilt immer im Einzelfall zu prüfen, wann für eine Veranstaltung auch tatsächlich ein Entgelt an die GEMA zu entrichten ist.
Dafür gibt es auf der Seite der GEMA diverse Links, auch für die Kinder- und Jugendarbeit. Es ist jedoch zu empfehlen, immer erstmal den Meldebogen für Kirchengemeinden im VDD auszufüllen. Dieser gilt für Kirchen im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Bei Prüfung durch die GEMA kann es gut sein, dass die von Euch geplante Veranstaltung bereits pauschal abgegolten ist.
Den Meldebogen findet ihr hier.
Bei Interesse findet ihr hier noch weitere Informationen zum Vertrag zwischen der GEMA und dem VDD.
Wie müssen wir bei Spenden vorgehen?
Unter dem Punkt „Service“ und „Förderung und Abrechnung“ findet ihr Informationen hinsichtlich Spenden.
Sollten sich aus dieser Verfahrensbeschreibung Fragen ergeben, helfen wir gerne weiter.
Was brauchen wir, um ein eigenes Konto zu eröffnen?
Um als KjG-Ortsgruppe oder als Bezirk ein eigenes Konto zu eröffnen, benötigt ihr eine Satzung (entweder eure eigene oder die Satzung des Diözesanverbandes), manchmal benötigt ihr auch den Nachweis über die Gemeinnützigkeit der KjG. Diesen Nachweis könnt ihr in der Diözesanstelle bei Carsten Spiegel anfordern.
Des Weiteren benötigt ihr alle notwendigen Unterlagen zur Legitimation der bevollmächtigten Personen (zum Beispiel: Beglaubigte Kopie des Personalausweises).
Die benötigten Unterlagen zur Eröffnung eines Kontos können jedoch nach Kreditinstitut (Bank) variieren. Daher erkundigt euch bitte bei der Bank, für die ihr Euch entschieden habt. Solltet ihr Unterstützung benötigen, hilft euch der Diözesanverband gerne weiter.
Gibt es Finanzschulungen?
Der KjG-Diözesanverband bietet auch Finanzschulungen an. Bei entsprechend erfüllter Teilnehmerzahl finden diese meist sonntags statt und haben eine Dauer von 2,5 Stunden.
Solltet ihr Interesse haben, meldet euch einfach in der Diözesanstelle.
Inwiefern ist die KjG von Datenschutz betroffen?
Für die KjG und somit auch für alle ihre Ebenen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG).
Wir haben auf unserer Internetseite Formulare zusammengestellt, die euch helfen sollen, dieses Thema zu verstehen und auch richtig zu behandeln.
Unter dem Menüpunkt „Service“ -> „Datenschutz“ findet ihr ein Anschreiben und diverse Dokumente, die ihr downloaden und verwenden könnt. Gerne könnt ihr den folgenden Link nutzen:
Als BFDler*in im Kloster Brunnen sorgst du dafür, dass sich die vielen verschiedenen Gäste im Diözesanzentrum der KjG-Paderborn wohl fühlen.
Du wirst in der Küche erfahren wie es ist, für große Gruppen zu kochen und zu backen, handwerkliche Arbeiten im Kloster und auf den Grünflächen ausführen und natürlich viel Kontakt mit den Besuchergruppen und Schulklassen haben. Auch das Putzen und Betten machen nach dem Aufenthalt dieser Gruppen, ist Teil deiner Tätigkeit.
Kreativen Menschen wird bestimmt nicht langweilig, denn es gibt immer etwas zu basteln oder zu reparieren.
Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG Diözesanverband Paderborn. Bekannt ist er eher durch die Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell. Viele Mitglieder bringen sich aber auch mit ihrem persönlichen Engagement in den FuF ein oder stellen ihr Wissen zur Verfügung. Pfarrgemeinschaften können auch Anträge an den FuF stellen, wenn sie Geld für Aktionen und Ferienfreizeiten benötigen.
Wenn du einen Antrag auf Förderung deiner Aktivitäten durch den FuF stellen willst, kannst du das mit deiner Pfarrgemeinschaft oder deiner Bezirksebene tun. Du musst dich dann an den Vorstand des FuFs wenden. Über deinen Antrag wird auf der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung des FuFs entschieden. Die Mitgliederversammlung findet traditionell zum Libori Fest in Paderborn statt. Der FuF hat bis jetzt u.a. folgende Aktivitäten unterstützt oder ermöglicht:
Förderung des Kinderwochenendes “KjG-Weekend” der KjG Hagen-Emst,
finanzielle Unterstützung des KjG-Balls
Bezuschussung der Methodenbox zum Schwerpunktthema Grenzenlos, die in jeder Pfarrgemeinschaft sind.
Mitgliedschaft
Lade dir die Beitrittserklärung für den FuF herunter oder nimm Kontakt mit der Diözesanstelle auf. Der Mitgliedsbeitrag des FuFs beträgt im Moment 12, 24, 36 Euro oder einen höheren Betrag pro Jahr.
Du kannst den FuF auch unterstützen, indem du einmalig oder regelmäßig etwas spendest. Hier sind die Bankdaten des Fördervereins:
Kontoinhaber: Freunde und Förderer der KJG e.V IBAN: DE40472603070018500900 BIC: GENODEM1BKC
Förderungen durch den FuF
Wenn eure KjG-Ortsgruppe eine neue Anschaffung für eure Gruppenstunden oder euer KjG- Leben plant und sich dafür finanzielle Unterstützung durch den FuF wünscht, dann füllt gerne das unten eingefügte Antragsformular aus und lasst es dem FuF zukommen. Dieses wird dann geprüft und ihr erhaltet eine Rückmeldung.
Den aktuellen Vorstand bilden Rene Gödde und Barbara Höltring. Aus der Diözesanleitung ist Lara Simon für den FuF zuständig. (ein aktuelles Bild folgt…)