Die gleichberechtigte Berücksichtigung von Menschen aller Geschlechter bildet eine der Grundlagen des Handelns in der KjG. Das Eintreten für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist kennzeichnend für den Verband und seine Mitglieder. Dies zeigt sich etwa in der geschlechtergerechten Besetzung aller gewählten Ämter der Diözesanverbandes und der unteren Ebenen.
Seit 2014 wird in der KjG an dem Thema Geschlechtervielfalt gearbeitet. Das ist die Beschäftigung mit allen Geschlechtsidentitäten, auch und vor allem jenseits der Einordnung in die zwei Geschlechterkategorien männlich/weiblich.
Das „Dritte Geschlecht“
Im Rahmen der Diözesankonferenz 2020 wurden umfangreiche Anträge zur Aufnahme des diversen Geschlechts in die Satzung beraten und beschlossen. Nach der Beschlussfassung der Satzungsänderung zur Umsetzung der Geschlechtervielfalt in den Strukturen, wurde ein Erkärblatt zusammengestellt. Es bietet einen inhaltlichen Einblick als Hinführung zum Thema sowie Hilfestellungen bei der Umsetzung der Satzungsanpassungen auf allen Ebenen der KjG. Das Erklärblatt findet ihr HIER.