Auf dieser Seite findest du ein paar Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten und Tagesveranstaltungen. Die Mitarbeitenden der KjG-Diözesanstelle helfen dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung.


Kinder- und Jugendförderplan NRW (KjP)

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe kann der KjG-Diözesanverband über den BDKJ Fördermittel für unterschiedliche Aktivitäten beantragen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für die Diözesanebene, sondern auch für Bezirke und Pfarrgemeinschaften.

Die komplette aktuelle Fassung der Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW findet ihr HIER.

Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:



Sonderurlaub

Per Gesetz steht ehrenamtlichen Leitungen in der Jugendhilfe Sonderurlaub zu. Bis zu acht Arbeitstage im Jahr können dabei erstattet werden. Weitere Hinweise zur Antragsstellung findest du HIER. Für Rückfragen wende dich an die Diözesanstelle.

Kreis der Freunde und Förderer (FuF)

Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG-Diözesanverband Paderborn. Bekannt ist er eher durch die Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zur Antragsstellung findest du HIER.

Stiftung Jugendhilfe

Die Stiftung Jugendhilfe unterstützt Aktivitäten der Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn. Informationen zur Antragsstellung erhaltet ihr in der Diözesanstelle. Nähere Informationen gibt es HIER.

Weitere Fördermöglichkeiten

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten findest du auf der Homepage des BDKJ: