Auf dieser Seite findest du ein paar Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten und Tagesveranstaltungen. Die Mitarbeitenden der KjG-Diözesanstelle helfen dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung.


Kinder- und Jugendförderplan NRW (KjP)

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe kann der KjG-Diözesanverband über den BDKJ Fördermittel für unterschiedliche Aktivitäten beantragen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für die Diözesanebene, sondern auch für Bezirke und Pfarrgemeinschaften.

Die komplette aktuelle Fassung der Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW findet ihr HIER.

Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:



Sonderurlaub

Per Gesetz steht ehrenamtlichen Leitungen in der Jugendhilfe Sonderurlaub zu. Bis zu acht Arbeitstage im Jahr können dabei erstattet werden. Weitere Hinweise zur Antragsstellung findest du HIER. Für Rückfragen wende dich an die Diözesanstelle.

Kreis der Freunde und Förderer (FuF)

Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG-Diözesanverband Paderborn. Bekannt ist er eher durch die Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zur Antragsstellung findest du HIER.

Stiftung Jugendhilfe

Die Stiftung Jugendhilfe unterstützt Aktivitäten der Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn. Informationen zur Antragsstellung erhaltet ihr in der Diözesanstelle. Nähere Informationen gibt es HIER.

Weitere Fördermöglichkeiten

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten findest du auf der Homepage des BDKJ:

Geboren aus der Idee eines friedlichen Europas und gegenseitiger wirtschaftlicher Absicherung, ist die EU für uns Heimat. Eine Heimat, die „die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“ achtet. Daran erinnert der Europatag am 09.Mai. Und so steht es im Artikel 22 der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben. Das feiern wir als KjG.

Feindliche Grenzen, blutige Kriege, Zerstörung ganzer Landstriche – das alles ist für uns als KjGler*innen und EU-Bürger*innen meist nur Wissen aus familiären Erzählungen oder dem Geschichtsunterricht. DieEU-Grundrechte-Charta zu achten und dafür zu sorgen, dass sie nicht ausgehöhlt wird, ist die Aufgabe ihrer Hüter*innen (also Politiker*innen/Verantwortliche/…) und Inhaber*innen.

Wir als KjG beobachten mit Sorge, dass in diesen aufreibenden und teils unplanbaren Zeiten der Corona-Pandemie inner-europäische Grenzen abgeschottet werden, Menschen auf der Flucht aus dem Blick der öffentlichen Wahrnehmung geraten, Hilfen für sie ganz eingestellt werden und Menschen und Gruppen voneinander isoliert werden.

Wir sind und bleiben wachsam und fordern ein, dass keine*r zurückgelassen wird. Europäische Solidarität verlangt unserer Überzeugung nach zum einen, dass wir gemeinsam als Gesellschaft Verantwortung füreinander übernehmen und solidarisch die Einhaltung temporärer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mittragen. Europäische Solidarität fordert aber zum anderen auch, dass unsere Rechte so bald als möglich wieder vollumfänglich hergestellt werden. „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“, so steht es in der EU-Charta und das muss nach der Pandemie ohne Einschränkungen auch wieder gelten. Bereits im aktuellen Geschehen muss dafür Sorge getragen werden, dass die Idee Europa nicht verloren geht. Es braucht solidarische Bekenntnisse zur gemeinsamen Krisenabwehr.

Die Aushöhlung demokratischer Strukturen unter dem Deckmantel von Notstandsgesetzen – wie sie zum Beispiel in Polen und der Ukraine zu beobachten sind – darf von den Verantwortungsträger*innen nicht toleriert werden. Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen konsequent verhindert werden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen“, lautet der erste Artikel der EU-Grundrechte-Charta – das gilt selbstverständlich auch für Menschen auf der Flucht. Für uns ist die gottgeschenkte Würde jedes Menschen maßgebend.

Auch die Veränderung des Klimas muss für uns als globale Krise behandelt und gemeinschaftlich bewältigt werden. Europäische Leichtfertigkeit in Bezug auf die Umwelt verursacht zunehmend Fluchtgründe. Dem können und müssen wir gemeinsam entgegensteuern.

Wir fordern die Stärkung parlamentarischer Strukturen, die Orientierung an Kinder-, Menschen- und Arbeitsrechten sowie eine Kontrolle der globalisierten Wirtschaft. Dazu gehören auch Veränderungen in der Struktur der Entscheidungswege innerhalb der Europäischen Union, das EU-Parlament muss weitreichendere Entscheidungskompetenzen erhalten. Europa- und Weltpolitik müssen dazu beitragen, dass mehr Freiheiten und Sicherheiten für alle Menschen entstehen.

Europa wächst aus der Jugend heraus durch wahrhaftige Kontakte, gemeinsames Erleben, Lernen und Arbeiten. Internationale und europäische Arbeit sowie Freiwilligendienste und Austauschformate sind für uns elementare Bestandteile demokratischer Bildung. Bereits jetzt, aber besonders im Nachgang der Pandemie, müssen Institutionen, die internationalen Bildungsaustausch ermöglichen, gestärkt und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet bleiben.

Europa muss die aktuell vorhandenen Verwerfungen überwinden. Dies kann nur gelingen, wenn sowohl soziale wie wirtschaftliche Zusammenarbeit für alle gewinnbringend gestaltet wird. Dafür darf nicht nur der europäische Binnenmarkt relevante Nenngröße sein; dieser muss so ausgelegt sein, dass das Wohl aller Menschen ebenfalls dabei konsequent verfolgt wird. Darin liegt auch für Europa die Chance, unser gemeinsames Wirtschaftssystem zu überdenken. Als junge Christ*innen verstehen wir uns als Europäer*innen, die die friedliche und freiheitliche Idee Europas leben. Wir wollen diese Idee gesichert und langfristig geschützt wissen. Deshalb fordern wir mehr Investition in grundlegend menschenrechtsorientierte Rahmenbedingungen innerhalb der EU.