Versicherungen

für KjG Mitglieder

Versicherung über das Jugendhaus Düsseldorf

  • Haftpflicht-Versicherung (nachrangig)
  • Unfall-Versicherung (u. a. Invalidität)
  • Rechtsschutz-Versicherung

Umfang: Teilnahme an allen KjG-Veranstaltungen (u.a. Ferienfreizeiten und Gruppenstunden)

Gesetzliche Unfallversicherung

Für alle KjG-Leitenden besteht zusätzlich ein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung über die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Sollte euch als Leitende und somit für die KjG ehrenamtlich tätige Personen bei einer KjG-Veranstaltung etwas passieren, ist dies vergleichbar mit einem Arbeitsunfall und wird über die Berufsgenossenschaft abgewickelt.
Sollte dies passieren, so meldet euch bitte umgehend, also nach Eintritt des Unfalls und ggf. zu leistender erster Hilfe in der Diözesanstelle (0 52 51 / 8 75 40-0). Bei Nicht-Erreichen hinterlasst eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Parallel dazu schickt bitte noch eine E-Mail mit weiteren Angaben an info@kjg-paderborn.de. Details siehe unten!

für KjG-Pfarrgemeinschaften und Ortsgruppen

  • Betriebs-/Vereins-Haftpflichtversicherung
    Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber KjG-Pfarrgemeinschaften (z.B. für Ereignisse während Veranstaltungen, Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten)
    Details siehe unten!
  • Betriebs-Rechtsschutzversicherung
    Schadensersatz-Rechsschutz, Straf-Rechtsschutz
  • Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
    Einsatz von Privat-PKW für Dienstfahrten
    Haftpflicht sowie Vollkasko (mit Eigenbeteiligung)
    Details siehe unten!

Zur Abwicklung von Schäden meldet euch in der KjG-Diözesanstelle.


Empfehlung für zusätzliche Versicherungen

Das Jugendhaus Düsseldorf bietet darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Versicherungen an:

  1. Veranstaltungshaftpflichtversicherung, z.B. bei Großveranstaltungen
  2. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Details zu den Versicherungen für KjG-Pfarrgmeinschaften und Ortsgruppen

Gesetzliche Unfallversicherung

Nach der telefonischen Meldung schickt uns bitte noch eine E-Mail an info@kjg-paderborn.de. Bitte beantwortet darin einfach die folgenden Fragen:

  1. Persönliches
    o Vollständiger Name:
    o Geburtsdatum:
    o Adresse:
    o Telefonnummer (für Rückfragen):
    o Krankenkasse (Name, PLZ, Ort, bei Fam.-Versicherung Name des Mitglieds):
    o In welcher Funktion hast du die Tätigkeit ausgeführt, bei der der Unfall passiert ist?
  2. Zum Unfall
    o Datum und Uhrzeit:
    o Ort des Unfalls (z. B. Gelände, Weg zur Arbeit/Schule, …):
    o Was hast du gerade gemacht?
    o Wie genau ist der Unfall passiert?
  3. Verletzung
    o Welche Verletzungen hast du dir zugezogen (verletzte Körperteile, Art der Verletzung)?
    o Warst du beim Arzt oder im Krankenhaus? Wenn ja: Name und Ort der Praxis/Klinik:
  4. Folgen
    o Konntest du schon wieder arbeiten/teilnehmen oder bist du noch krankgeschrieben?
    o Gab es Zeugen? Wenn ja: bitte Namen nennen.

Vielen Dank für eure Mithilfe!.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung der KjG kommt für die Übernahme eines Schadens nur dann in Frage, wenn die Pfarrgemeinschaft, Ortsgruppe oder auch der Diözesanverband für den Schaden verantwortlich ist.

Dies ist nicht der Fall, wenn eine andere Person (dann tritt ggf. die Privat-Haftplicht der Person ein) oder die geschädigte Person selbst (keine Haftung bei Eigenschaden) für den Schaden verantwortlich ist. Ausnahme: eine leitende Person ist zwar für einen Schaden verantwortlich, jedoch geschah dies in der Ausübung ihrer ehrenamtlich übernommenen Funktion.

Schäden, für die demnach die KjG haftet, werden über die Diözesanstelle an unsere Versicherung gemeldet. Hierzu benötigen wir folgende Informationen:

  • Wann ist der Schaden eingetreten? (Schadendatum)
  • Wer oder was wurde beschädigt?
  • Wie hat sich der Schaden ereignet? (Schadenschilderung)
  • Wie hoch schätzt ihr die Schadenhöhe ein?
  • Wie lauten die Kontaktdaten des Geschädigten? (möglichst Name, Adresse, E-Mail, Telefon)
  • Wie lauten die Bankdaten des Zahlungsempfängers? (Kontoinhaber, IBAN)
  • Ist der*die Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt

Schreibt uns das bitte per E-Mail (info@kjg-paderborn.de) und fügt möglichst Fotos, Kostenvoranschläge, ggf. auch schon Rechnungen mit an.

Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden der KjG, wenn sie mit einem privateigenen Fahrzeug (z. B. auch dem Auto der Eltern) Dienstfahrten für die KjG unternehmen.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

  • Versichert: privateigene Fahrzeuge (z. B. auch Fahrzeuge von Eltern)
  • Nicht versichert: geliehene Fahrzeuge (z. B. Mietwagen, Autos von Dritten außerhalb der Familie)

Was ist versichert?

SchadensartVersicherungsschutz durch Dienstreiseversicherung der KjGSelbstbeteiligung der Ortsgruppe/ des Verursachers
Vollkasko-SchädenJa300,- EUR
Teilkasko-SchädenJa150,- EUR
Haftplicht-SchädenJa, subsidiärnein
RückstufungsverlustJanein

Was bedeutet „subsidiär“?

Die Dienstreiseversicherung springt nur dann ein, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausreicht (z. B. weil die Deckungssumme überschritten wird).
Wichtig: Die (private) Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs muss immer bestehen.

Was muss beachtet werden?

  • Das Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein.
  • Nur Personen dürfen das Fahrzeug fahren, die in der Kfz-Versicherung des Fahrzeugs eingeschlossen sind.
    Manche Versicherungen schließen z. B. nur Familienangehörige oder Fahrer ab einem bestimmten Alter ein.
  • Die Dienstreiseversicherung hebt keine bestehenden Beschränkungen (z. B. Altersgrenzen, Fahrerbeschränkungen) der Kfz-Versicherung auf!

Wer darf fahren?

Unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen dürfen Fahrzeuge auch von anderen KjG-Mitarbeitenden während z. B. einer Ferienfreizeit für Dienstfahrten genutzt werden.
Dies wurde bereits vom Versicherer bestätigt.

Was tun im Schadensfall?

SchadensartMeldung erforderlichHinweise
Kasko-SchädenAn die Diözesanstelle
(Meldung an die Versicherung erfolgt durch die Diözesanstelle)
Selbstbeteiligung beachten
HaftpflichtschädenZuerst an die (private) Kfz-Versicherung des FahrzeugsNur wenn diese nicht ausreicht, greift die Dienstreiseversicherung

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