Das KjG FAQ
Du interessierst dich für KjG?
Du bist Mitglied in der KjG, leitest eine Pfarrgemeinde oder einen Bezirk?
Du hast Fragen zum Thema Juleica oder bist auf der Suche nach Bildungsangeboten?
Du möchtest dich näher mit organisatorischen Fragen rund um die KjG beschäftigen?
Dann hast du dir vielleicht die ein oder andere der unten stehenden Fragen auch schonmal gestellt und bist auf der Suche nach Antworten. Schau gerne mal durch unser KjG-FAQ. Wenn du weitere Fragen oder Themen hast auf die du Antworten suchst, die hier oder auf den anderen Seiten auf unserer Homepage nicht beantwortet sind, dann melde dich gerne bei uns.
Wir freuen uns, wenn ihr uns an euren Überlegungen teilhaben lasst und suchen gerne auch mit euch gemeinsam nach Antworten.
Wenn ihr Fragen habt, die eure Arbeit und eure Aktionen in der KjG während der Corona Pandemie betreffen, dann schaut gerne auch mal hier in das Corona-FAQ rein. Dort werden verschiedene Fragen rund um den Umgang mit den Corona Bestimmungen beantwortet.
Allgemein
Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein Kinder- und Jugendverband, in dem junge Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Hier haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Raum, einander zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiter zu entwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. Im Verband machen sie sich stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und Gesellschaft. Der KjG-Diözesanverband Paderborn ist ein Zusammenschluss von KjG-Pfarrgemeinschaften im Erzbistum Paderborn, Mitglied im BDKJ, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und unterstützt, ergänzt und fördert die Aktivitäten der Bezirke und KjG-Pfarrgemeinschaften. Das Erkennungszeichen der KjG ist der Seelenbohrer. Ausführliche Informationen über die KjG findet ihr hier.
Der Thomas- Morus- Kreis Paderborn e.V (TMK) ist ein Verein, der verantwortlich für Kloster Brunnen, das Diözesanzentrum der KjG, ist. Der TMK wird von einem Vorstand geleitet und von Mitarbeitenden aus der Diözesanstelle unterstützt. Wenn ihr das Kloster Brunnen für eine Veranstaltung buchen möchtet, füllt gerne das Buchungsformular aus.
Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG DV Paderborn. Bekannt ist er eher durch seine Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell.
Viele Mitglieder bringen sich aber auch mit ihrem persönlichen Engagement in den FuF ein oder stellen ihr Wissen zur Verfügung. Pfarrgemeinschaften können auch Anträge an den FuF stellen, wenn sie Geld für Aktionen und Ferienfreizeiten benötigen.
Du erreichst uns telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in der Diözesanstelle. Gelegentlich sind wir im Homeoffice, aber du wirst immer eine*n Ansprechpartner*in finden. Hier kommst du zu unserem Kontakt.
Über diese Homepage und über unseren Instagram Account kannst du dich immer gerne über unsere aktuellen Themen und Entwicklungen informieren. Darüber hinaus sind wir gerne auch für persönliche Gespräche und Anregungen ansprechbar und freuen uns mit dir im Kontakt zu sein.
Aus- und Fortbildung
Nach den Ausbildungsstandards des Erzbistums Paderborn musst du am ersten Tag des KjG-Juleica-Kurses 16 Jahre alt sein. Hier findest du ausführliche Informationen rund um den Juleica-Kurs und die aktuellen Termine.
Im Juleica-Kurs 19 + erhältst du viele Basics für den Alltag als Freizeit- und Gruppenleiter*in. Grundsätzlich sind die Inhalte identisch mit den Juleica-Kursen in den Herbst- und Osterferien, dieser richtet sich aber insbesondere an Leiter*innen ab 19 Jahren.
Oft finden diese aber an einem besonderen Ort, zum Beispiel an der Nordsee, auf einer Insel, statt.
Die Juleica-Card kannst du nicht direkt beim KjG-Diözesanverband beantragen. Das Antragsformular und das weitere Vorgehen findest du hier.
AvOs sind Tages- oder Abendveranstaltungen in den Pfarrgemeinschaften oder Bezirken vor Ort, die thematisch nach ganz individuellen Wünschen gestaltet sind.
Teilnehmen können alle Gruppenleiter*innen ab 16 Jahren.
Kosten für den*die Referenten*in entstehen nicht, sie werden komplett vom KjG-Diözesanverband übernommen. Ihr müsst lediglich für einen passenden Ort und eine eventuelle Verpflegung sorgen.
Die Inhalte werden von euch als Pfarrgemeinschaft oder Bezirk, die das Angebot aus dem Bereich AvO anfordern, bestimmt.
Nähere Informationen sowie ein Formular zur Anfrage einer AvO findet Ihr hier.
Mitgliedschaft
Du kannst beim KjG-Diözesanverband ab 0 Jahren Mitglied werden. Dazu musst du (wenn über 18 Jahre) oder deine Eltern die Beitrittserklärung ausfüllen, die du hier findest
Die Gebühren staffeln sich je nach Alter. Kinder bis 13 Jahre zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 33,00 €, Jugendliche (14-17 Jahren) 36,00€ und junge Erwachsene über 18 Jahre 39,00€. Für das dritte oder alle folgenden Kinder unter 23 pro Familie wird anstatt des oben genannten Beitrags ein Geschwisterbeitrag in Höhe von 1,00€ erhoben.
Organisatorisches
Alle Teamende einer KjG Ferienfreizeit können einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte der Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhalten die Teamenden den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über den BDKJ ersetzt. Alle Infos dazu sind unter hier zu finden.
Wenn die Teamenden im öffentlichen Dienst arbeiten, können sie sich per Mail oder telefonisch an unsere Sekretärin Julia Pietscheck wenden.
Folgende Versicherungen sind durch den Diözesanverband abgeschlossen und gelten für alle beitragszahlenden Mitglieder bzw. KjG-Pfarrgemeinschaften:
- Versicherungen für KjG- Mitglieder
Mitgliedsversicherung
Umfang: Teilnahme an allen KjG- Veranstaltungen (u. a. Ferienfreizeiten)
a) Haftpflicht-Versicherung (nachranging)
b) Unfall-Versicherung
c) Rechtsschutz-Versicherung
- Versicherungen für KjG-Pfarrgemeinschaften
a) Betriebs-/Vereins-Haftpflicht-Versicherung
b) Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung
c) Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
d) Elektronik-Versicherung
Weitere Informationen gibt es hier.
Nein.
Gemietete oder geliehene Fahrzeuge sind nicht versichert, hierfür muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Zu empfehlen ist hier eine zusätzliche Versicherung bei der Ecclesia Gruppe.
Generell ist zunächst jede Veranstaltung, auf der Ton- oder Filmaufnahmen vorgeführt/ abgespielt werden, meldepflichtig. Es gilt immer im Einzelfall zu prüfen, wann für eine Veranstaltung auch tatsächlich ein Entgelt an die GEMA zu entrichten ist.
Dafür gibt es auf der Seite der GEMA diverse Links, auch für die Kinder- und Jugendarbeit. Es ist jedoch zu empfehlen, immer erstmal den Meldebogen für Kirchengemeinden im VDD auszufüllen. Dieser gilt für Kirchen im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Bei Prüfung durch die GEMA kann es gut sein, dass die von Euch geplante Veranstaltung bereits pauschal abgegolten ist.
Den Meldebogen findet ihr hier.
Bei Interesse findet ihr hier noch weitere Informationen zum Vertrag zwischen der GEMA und dem VDD.
Unter dem Punkt „Service“ und „Förderung und Abrechnung“ findet ihr Informationen hinsichtlich Spenden.
Sollten sich aus dieser Verfahrensbeschreibung Fragen ergeben, helfen wir gerne weiter.
Um als KjG-Ortsgruppe oder als Bezirk ein eigenes Konto zu eröffnen, benötigt ihr eine Satzung (entweder eure eigene oder die Satzung des Diözesanverbandes), manchmal benötigt ihr auch den Nachweis über die Gemeinnützigkeit der KjG. Diesen Nachweis könnt ihr in der Diözesanstelle bei Carsten Spiegel anfordern.
Des Weiteren benötigt ihr alle notwendigen Unterlagen zur Legitimation der bevollmächtigten Personen (zum Beispiel: Beglaubigte Kopie des Personalausweises).
Die benötigten Unterlagen zur Eröffnung eines Kontos können jedoch nach Kreditinstitut (Bank) variieren. Daher erkundigt euch bitte bei der Bank, für die ihr Euch entschieden habt. Solltet ihr Unterstützung benötigen, hilft euch der Diözesanverband gerne weiter.
Der KjG-Diözesanverband bietet auch Finanzschulungen an. Bei entsprechend erfüllter Teilnehmerzahl finden diese meist sonntags statt und haben eine Dauer von 2,5 Stunden.
Solltet ihr Interesse haben, meldet euch einfach in der Diözesanstelle.
Für die KjG und somit auch für alle ihre Ebenen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG).
Wir haben auf unserer Internetseite Formulare zusammengestellt, die euch helfen sollen, dieses Thema zu verstehen und auch richtig zu behandeln.
Unter dem Menüpunkt „Service“ -> „Datenschutz“ findet ihr ein Anschreiben und diverse Dokumente, die ihr downloaden und verwenden könnt. Gerne könnt ihr den folgenden Link nutzen:
https://www.kjg-paderborn.de/service-2/datenschutz/
Bei Fragen, meldet euch gerne bei uns.
Als BFDler*in im Kloster Brunnen sorgst du dafür, dass sich die vielen verschiedenen Gäste im Diözesanzentrum der KjG-Paderborn wohl fühlen.
Du wirst in der Küche erfahren wie es ist, für große Gruppen zu kochen und zu backen, handwerkliche Arbeiten im Kloster und auf den Grünflächen ausführen und natürlich viel Kontakt mit den Besuchergruppen und Schulklassen haben. Auch das Putzen und Betten machen nach dem Aufenthalt dieser Gruppen, ist Teil deiner Tätigkeit.
Kreativen Menschen wird bestimmt nicht langweilig, denn es gibt immer etwas zu basteln oder zu reparieren.
Kontakt
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KjG-DiözesanstelleVerwaltung des KjG-Diözesanverbandes Paderborn05251 87540-0
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Aus- und Fortbildung