Auf dieser Seite findest du ein paar Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten und Tagesveranstaltungen. Die Mitarbeitenden der KjG-Diözesanstelle helfen dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung.
Kinder- und Jugendförderplan NRW (KjP)
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe kann der KjG-Diözesanverband über den BDKJ Fördermittel für unterschiedliche Aktivitäten beantragen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für die Diözesanebene, sondern auch für Bezirke und Pfarrgemeinschaften.
Die komplette aktuelle Fassung der Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW findet ihr HIER.
Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:
Was wird gefördert?
Gefördert werden verschiedene Arten von Aktivitäten. Für euch als Pfarrgemeinschaften sind die Förderungen von Kurzfreizeiten, Ferienfreizeiten und die Förderung von offenen Veranstaltungen relevant. Solltet ihr eine Aktion planen und euch bei der Kategorie nicht sicher sein, meldet euch gerne in der D-Stelle.
Förderung von Kurzfreizeiten Maßnahmen mit 1 bis 4 Übernachtungen werden als Kurzfreizeit bezeichnet. An eurer Kurzfreizeit müssen mindestens 7 Personen im Alter zwischen 6 und (einschließlich) 26 Jahren teilnehmen.
Förderung von Ferienfreizeiten
Maßnahmen mit 5 bis 21 Übernachtungen werden als Ferienfreizeiten gefördert. An euerer Ferienfreizeit müssen mindestens 7 Personen im Alter zwischen 6 und (einschließlich) 26 Jahren teilnehmen.
Für das Jahr 2021 können auch Stornokosten gefördert werden.
Förderung von offenen Veranstaltungen
Es handelt sich um eine offene Veranstaltung, wenn ihr keine Übernachtung anbietet.
Offene Freizeitveranstaltungen richten sich an Teilnehmende im Alter zwischen 6 bis (einschließlich) 26 Jahren. Sie können sich über einen oder mehrere Tage erstrecken. An eurer offenen Veranstaltung müssen mindestens 30 Personen teilnehmen.
###Achtung###
Für die Jahre 2020 und 2021 wurde diese Mindestteilnehmendenzahl auf 7 Personen herabgesetzt.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme richtet sich immer nach den tatsächlichen Personenzahlen. Gezählt werden alle Teilnehmende, Leitende und sonstige Mitarbeitende im Alter zwischen 6 und (einschließlich) 26 Jahren.
An- und Abreisetag werden bei der Förderung als zwei Tage gezählt. Es wird aber nie mehr Geld ausgezahlt als ihr auch tatsächlich ausgegeben habt!
Förderung von Kurzfreizeiten 5,00€ pro Tag und Teilnehmer*in
Förderung von Ferienfreizeiten 4,60€ pro Tag und Teilnehmer*in
Förderung von offenen Veranstaltungen
In den Richtlinien heißt es: "Der Förderbetrag soll sich - soweit möglich - an der Höhe einer vergleichbaren teilnehmendenbezogenen Förderung orientieren."
Somit wird sich hier an den Vorgaben für die Förderung der Ferienfreizeiten orientiert.
Wie funktioniert der Antrag?
Das komplette Antragsverfahren wird seit 2021 ausschließlich über das Förderportal verwaltet. Es gibt keine Papieranträge mehr!
Per Gesetz steht ehrenamtlichen Leitungen in der Jugendhilfe Sonderurlaub zu. Bis zu acht Arbeitstage im Jahr können dabei erstattet werden. Weitere Hinweise zur Antragsstellung findest du HIER. Für Rückfragen wende dich an die Diözesanstelle.
Kreis der Freunde und Förderer (FuF)
Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG-Diözesanverband Paderborn. Bekannt ist er eher durch die Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zur Antragsstellung findest du HIER.
Stiftung Jugendhilfe
Die Stiftung Jugendhilfe unterstützt Aktivitäten der Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn. Informationen zur Antragsstellung erhaltet ihr in der Diözesanstelle. Nähere Informationen gibt es HIER.
Weitere Fördermöglichkeiten
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten findest du auf der Homepage des BDKJ:
Umfang: Teilnahme an allen KjG-Veranstaltungen (u.a. Ferienfreizeiten und Gruppenstunden)
Für alle KjG-Leitenden besteht zusätzlich ein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Sollte euch als Leitende bei einer KjG-Veranstaltung etwas passieren, ist dies vergleichbar mit einem Arbeitsunfall und wird über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abgewickelt.
für KjG Pfarrgemeinschaften
Betriebs-/Vereins-Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber KjG-Pfarrgemeinschaften (z.B. für Ereignisse während Veranstaltungen, Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten)
Du interessierst dich für KjG? Du bist Mitglied in der KjG, leitest eine Pfarrgemeinde oder einen Bezirk? Du hast Fragen zum Thema Juleica oder bist auf der Suche nach Bildungsangeboten? Du möchtest dich näher mit organisatorischen Fragen rund um die KjG beschäftigen?
Dann hast du dir vielleicht die ein oder andere der unten stehenden Fragen auch schonmal gestellt und bist auf der Suche nach Antworten. Schau gerne mal durch unser KjG-FAQ. Wenn du weitere Fragen oder Themen hast auf die du Antworten suchst, die hier oder auf den anderen Seiten auf unserer Homepage nicht beantwortet sind, dann melde dich gerne bei uns.
Wir freuen uns, wenn ihr uns an euren Überlegungen teilhaben lasst und suchen gerne auch mit euch gemeinsam nach Antworten.
Wenn ihr Fragen habt, die eure Arbeit und eure Aktionen in der KjG während der Corona Pandemie betreffen, dann schaut gerne auch mal hier in das Corona-FAQ rein. Dort werden verschiedene Fragen rund um den Umgang mit den Corona Bestimmungen beantwortet.
Allgemein
Was ist die KjG?
Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein Kinder- und Jugendverband, in dem junge Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Hier haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Raum, einander zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiter zu entwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. Im Verband machen sie sich stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und Gesellschaft. Der KjG-Diözesanverband Paderborn ist ein Zusammenschluss von KjG-Pfarrgemeinschaften im Erzbistum Paderborn, Mitglied im BDKJ, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und unterstützt, ergänzt und fördert die Aktivitäten der Bezirke und KjG-Pfarrgemeinschaften. Das Erkennungszeichen der KjG ist der Seelenbohrer. Ausführliche Informationen über die KjG findet ihr hier.
Was ist der TMK?
Der Thomas- Morus- Kreis Paderborn e.V (TMK) ist ein Verein, der verantwortlich für Kloster Brunnen, das Diözesanzentrum der KjG, ist. Der TMK wird von einem Vorstand geleitet und von Mitarbeitenden aus der Diözesanstelle unterstützt. Wenn ihr das Kloster Brunnen für eine Veranstaltung buchen möchtet, füllt gerne das Buchungsformular aus.
Was ist der FuF?
Der „Kreis der Freunde und Förderer der Katholischen jungen Gemeinde im Erzbistum Paderborn e.V.“ ist der Förderverein des KjG DV Paderborn. Bekannt ist er eher durch seine Abkürzung FuF. Schon seit 1972 gibt es den FuF und er unterstützt den KjG-Diözesanverband, Bezirke und Pfarrgemeinschaften, vor allem finanziell.
Viele Mitglieder bringen sich aber auch mit ihrem persönlichen Engagement in den FuF ein oder stellen ihr Wissen zur Verfügung. Pfarrgemeinschaften können auch Anträge an den FuF stellen, wenn sie Geld für Aktionen und Ferienfreizeiten benötigen.
Wie erreiche ich die KjG-Diözesanstelle?
Du erreichst uns telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in der Diözesanstelle. Gelegentlich sind wir im Homeoffice, aber du wirst immer eine*n Ansprechpartner*in finden. Hier kommst du zu unserem Kontakt.
Über diese Homepage und über unseren Instagram Account kannst du dich immer gerne über unsere aktuellen Themen und Entwicklungen informieren. Darüber hinaus sind wir gerne auch für persönliche Gespräche und Anregungen ansprechbar und freuen uns mit dir im Kontakt zu sein.
Aus- und Fortbildung
Wie alt muss ich sein, um an einem Juleica-Kurs teilnehmen zu können?
Nach den Ausbildungsstandards des Erzbistums Paderborn musst du am ersten Tag des KjG-Juleica-Kurses 16 Jahre alt sein. Hier findest du ausführliche Informationen rund um den Juleica-Kurs und die aktuellen Termine.
Was ist der Juleica-Kurs 19+?
Im Juleica-Kurs 19 + erhältst du viele Basics für den Alltag als Freizeit- und Gruppenleiter*in. Grundsätzlich sind die Inhalte identisch mit den Juleica-Kursen in den Herbst- und Osterferien, dieser richtet sich aber insbesondere an Leiter*innen ab 19 Jahren.
Oft finden diese aber an einem besonderen Ort, zum Beispiel an der Nordsee, auf einer Insel, statt.
Wie kann ich die Juleica-Card beantragen?
Die Juleica-Card kannst du nicht direkt beim KjG-Diözesanverband beantragen. Das Antragsformular und das weitere Vorgehen findest du hier.
Was sind AvOs?
AvOs sind Tages- oder Abendveranstaltungen in den Pfarrgemeinschaften oder Bezirken vor Ort, die thematisch nach ganz individuellen Wünschen gestaltet sind.
Teilnehmen können alle Gruppenleiter*innen ab 16 Jahren.
Kosten für den*die Referenten*in entstehen nicht, sie werden komplett vom KjG-Diözesanverband übernommen. Ihr müsst lediglich für einen passenden Ort und eine eventuelle Verpflegung sorgen.
Die Inhalte werden von euch als Pfarrgemeinschaft oder Bezirk, die das Angebot aus dem Bereich AvO anfordern, bestimmt.
Nähere Informationen sowie ein Formular zur Anfrage einer AvO findet Ihr hier.
Mitgliedschaft
Wie kann ich KjG Mitglied werden?
Du kannst beim KjG-Diözesanverband ab 0 Jahren Mitglied werden. Dazu musst du (wenn über 18 Jahre) oder deine Eltern die Beitrittserklärung ausfüllen, die du hier findest
Wie hoch sind die Beitragsgebühren für eine Mitgliedschaft?
Die Gebühren staffeln sich je nach Alter. Kinder bis 13 Jahre zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 33,00 €, Jugendliche (14-17 Jahren) 36,00€ und junge Erwachsene über 18 Jahre 39,00€. Für das dritte oder alle folgenden Kinder unter 23 pro Familie wird anstatt des oben genannten Beitrags ein Geschwisterbeitrag in Höhe von 1,00€ erhoben.
Organisatorisches
Kann ich Sonderurlaub beantragen?
Alle Teamende einer KjG Ferienfreizeit können einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte der Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhalten die Teamenden den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über den BDKJ ersetzt. Alle Infos dazu sind unter hier zu finden.
Wenn die Teamenden im öffentlichen Dienst arbeiten, können sie sich per Mail oder telefonisch an unsere Sekretärin Julia Pietscheck wenden.
Welche Versicherungen gibt es über die KjG Mitgliedschaft?
Folgende Versicherungen sind durch den Diözesanverband abgeschlossen und gelten für alle beitragszahlenden Mitglieder bzw. KjG-Pfarrgemeinschaften:
Versicherungen für KjG- Mitglieder
Mitgliedsversicherung
Umfang: Teilnahme an allen KjG- Veranstaltungen (u. a. Ferienfreizeiten)
a) Haftpflicht-Versicherung (nachranging)
b) Unfall-Versicherung
c) Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungen für KjG-Pfarrgemeinschaften
a) Betriebs-/Vereins-Haftpflicht-Versicherung
b) Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung
c) Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
d) Elektronik-Versicherung
Nein.
Gemietete oder geliehene Fahrzeuge sind nicht versichert, hierfür muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Zu empfehlen ist hier eine zusätzliche Versicherung bei der Ecclesia Gruppe.
Müssen KjG-Pfarrgruppen GEMA zahlen?
Generell ist zunächst jede Veranstaltung, auf der Ton- oder Filmaufnahmen vorgeführt/ abgespielt werden, meldepflichtig. Es gilt immer im Einzelfall zu prüfen, wann für eine Veranstaltung auch tatsächlich ein Entgelt an die GEMA zu entrichten ist.
Dafür gibt es auf der Seite der GEMA diverse Links, auch für die Kinder- und Jugendarbeit. Es ist jedoch zu empfehlen, immer erstmal den Meldebogen für Kirchengemeinden im VDD auszufüllen. Dieser gilt für Kirchen im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Bei Prüfung durch die GEMA kann es gut sein, dass die von Euch geplante Veranstaltung bereits pauschal abgegolten ist.
Den Meldebogen findet ihr hier.
Bei Interesse findet ihr hier noch weitere Informationen zum Vertrag zwischen der GEMA und dem VDD.
Wie müssen wir bei Spenden vorgehen?
Unter dem Punkt „Service“ und „Förderung und Abrechnung“ findet ihr Informationen hinsichtlich Spenden.
Sollten sich aus dieser Verfahrensbeschreibung Fragen ergeben, helfen wir gerne weiter.
Was brauchen wir, um ein eigenes Konto zu eröffnen?
Um als KjG-Ortsgruppe oder als Bezirk ein eigenes Konto zu eröffnen, benötigt ihr eine Satzung (entweder eure eigene oder die Satzung des Diözesanverbandes), manchmal benötigt ihr auch den Nachweis über die Gemeinnützigkeit der KjG. Diesen Nachweis könnt ihr in der Diözesanstelle bei Carsten Spiegel anfordern.
Des Weiteren benötigt ihr alle notwendigen Unterlagen zur Legitimation der bevollmächtigten Personen (zum Beispiel: Beglaubigte Kopie des Personalausweises).
Die benötigten Unterlagen zur Eröffnung eines Kontos können jedoch nach Kreditinstitut (Bank) variieren. Daher erkundigt euch bitte bei der Bank, für die ihr Euch entschieden habt. Solltet ihr Unterstützung benötigen, hilft euch der Diözesanverband gerne weiter.
Gibt es Finanzschulungen?
Der KjG-Diözesanverband bietet auch Finanzschulungen an. Bei entsprechend erfüllter Teilnehmerzahl finden diese meist sonntags statt und haben eine Dauer von 2,5 Stunden.
Solltet ihr Interesse haben, meldet euch einfach in der Diözesanstelle.
Inwiefern ist die KjG von Datenschutz betroffen?
Für die KjG und somit auch für alle ihre Ebenen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG).
Wir haben auf unserer Internetseite Formulare zusammengestellt, die euch helfen sollen, dieses Thema zu verstehen und auch richtig zu behandeln.
Unter dem Menüpunkt „Service“ -> „Datenschutz“ findet ihr ein Anschreiben und diverse Dokumente, die ihr downloaden und verwenden könnt. Gerne könnt ihr den folgenden Link nutzen:
Als BFDler*in im Kloster Brunnen sorgst du dafür, dass sich die vielen verschiedenen Gäste im Diözesanzentrum der KjG-Paderborn wohl fühlen.
Du wirst in der Küche erfahren wie es ist, für große Gruppen zu kochen und zu backen, handwerkliche Arbeiten im Kloster und auf den Grünflächen ausführen und natürlich viel Kontakt mit den Besuchergruppen und Schulklassen haben. Auch das Putzen und Betten machen nach dem Aufenthalt dieser Gruppen, ist Teil deiner Tätigkeit.
Kreativen Menschen wird bestimmt nicht langweilig, denn es gibt immer etwas zu basteln oder zu reparieren.
Zoom / BigBlueButton
Als Videokonferenztool verwendet der Diözesanverband Zoom und BigBlueButton. Zur Durchführung von Leitungsrunden, Mitgliederversammlungen oder Bezirkskonferenzen kann auf Anfrage ein Raum erstellt werden. Schreibt hierzu eine Mail an die Diözesanstelle.
Instagram Takeover
Den KjG-Diözesanverband Paderborn auch bei Instagram: @kjg_dv_paderborn. Dort bekommst du einen kleinen Einblick in den Arbeitsalltag des Teams der KjG-Diözesanstelle, siehst in welchen Orten die KjG-Diözesanleitung gerade zu Besuch ist oder was die Teilnehmenden in den Juleica-Kursen erleben.
Wenn du schon auf Instagram unterwegs bist, kennst du bestimmt den sogenannten Instagram Takeover, bei dem Instagram Accounts an Gäste verliehen werden. Diese berichten dann für einen Zeitraum zum Beispiel von ihrem Alltag als Gruppenleiter*innen oder ihrem Besuch auf einer Veranstaltung.
Ab sofort bieten wir KjG-Pfarrgemeinschaften unseren Account für ein Takeover an. Wenn in deiner KjG Pfarrgemeinschaft die Mitgliederversammlung ansteht, ihr eine große Aktion durchführt oder du mit der Gruppenstunden einen Ausflug machst, kannst du bis zu 7 Tagen rund um das Event deiner KjG berichten.
Wenn du Interesse hast, dann überleg doch direkt wann ein guter Zeitpunkt wäre an dem du ein Takeover startest und melde dich in der Diözesanstelle.
OpenSlides
Der Diözesanverband verwendet das Tool OpenSlides zur Durchführung von digitalen Wahlen und Antragsabstimmungen auf Diözesankonferenzen. Es ist hilft dir, Mitgliederversammlungen und Bezirkskonferenzen digital durchzuführen. Das Tool kann von allen Pfarrgemeinschaften und Bezirken auf Anfrage genutzt werden. Schreibt hierzu eine Mail an die Diözesanstelle.
Antragsgrün
Der Diözesanverband verwendet das Tool Antragsgrün für die Vorbereitung seiner Versammlungen. In diesem Tool werden im Vorhinein Anträge und Berichte veröffentlicht, die dann von allen Delegierten kommentiert werden können. Ebenfalls können Änderungsanträge darüber gestellt werden. Das Tool ist OpenSource und kann daher kostenlos verwendet werden.
Hier findest du alle Grafik-Elemente und die entsprechenden Dateien damit du für deinen Diözesanverband oder deine Pfarr- bzw. Ortsgruppe KjG-mäßige Werbung, Infos oder Flyer erstellen kannst.
Die Situation um Covid-19 stellt uns alle vor große Herausforderungen. Was die Umstellung für uns im KjG-Diözesanverband Paderborn bedeutet, welche Richtlinien damit einhergehen, findet ihr hier. Dieses FAQ wird ständig an die aktuell geltenden Regelungen angepasst.
Auch wir lernen in dieser speziellen Situation ständig dazu. Scheut euch nicht und schreibt direkt mit euren Fragen, Sorgen, Rückmeldungen an unsere Diözesanstelle. Wir sammeln und beantworten eure Mails – finden wir gemeinsam Antworten!
Mit besten Grüßen, eure Diözesanleitung Franzi, Svenja, Niklas, Johanna und David
Das Corona-FAQ
Was sind die aktuellen Regelungen für Jugendarbeit?
Die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurden erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen Zugangsbeschränkungen (3G-, 2G- und 2Gplus-Regelungen) als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Kinder- und Jugendarbeit ist somit wieder uneingeschränkt erlaubt. Wir bitten euch zu prüfen, ob es Aktivitäten gibt, wo eine Maske, auch wenn sie nicht verpflichtend ist, dennoch eine gute Schutzmaßnahme sein kann.
Wie verhalte ich mich als Leiter*in bei Ferienfreizeiten, wenn während der Fahrt Personen positiv auf Corona getestet werden?
Vor dem Beginn von Veranstaltungen sollten alle Beteiligten einen Test (möglichst einen Schnelltest in einem Testzentrum) machen, um sicherzustellen, dass nur nicht infizierte Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
Idealerweise haben sich die Organisator*innen von Veranstaltungen/Maßnahmen vorab mit dem Thema beschäftigt und ein Hygienekonzept entwickelt. Ein Muster Hygienekonzept gibt es hier.
Aber auch wenn es kein vorher erarbeitetes Hygienekonzept gibt, sind die in dem Muster beschriebenen Verfahrensregelungen eine gute Orientierung für den Umgang mit Verdachtsfällen. Wichtig ist in solchen Fällen, dass die positiv getesteten Personen sich unverzüglich in Isolierung begeben. D.h., dass sich diese Personen in extra Unterkünfte/Räumlichkeiten begeben und den Kontakt mit anderen Personen möglichst vermeiden. Bei unverzichtbaren Kontakten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske), möglichst jedoch eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder eine vergleichbare Maske (insbesondere KN95/N95) zu tragen. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist zu informieren und die von dort angeordneten Maßnahmen sind zu befolgen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten der positiv getesteten Personen müssen unverzüglich individuell über die Situation und die getroffenen Schutzmaßnahmen umfassend informiert werden. Aber auch die Eltern/Erziehungsberechtigten der negativ getesteten Personen sind umfassend zu informieren, um schnell aufkommenden Spekulationen und Gerüchten entgegenzuwirken und bestehendes Vertrauen zu bestärken. Auch alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollten von den Leitungsteams ehrlich und transparent informiert werden zur aktuellen Lage und den notwendigen Maßnahmen.
Was passiert mit den Kosten von Maßnahmen, die coronabedingt abgebrochen werden mussten?
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind nun immunisierten Personen gleichgestellt (vorher: bis einschl. 15 Jahren) (vgl. § 2 Abs. 8a CoronaSchVO).
Schüler*innen (einschl. volljährige Schüler*innen) gelten auf Grund ihrer Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestete Personen (vgl. § 2 Abs. 8 CoronaSchVO).
Wo bekomme ich verlässliche Informationen zu aktuellen Inzidenzwerten?
Unter www.mags.nrw werden täglich die aktuellen Inzidenzwerte veröffentlicht.
Wann gelten Teilnehmende als geimpfte Personen?
Als geimpfte Personen gelten diejenigen, die
zweimal mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) oder
zweimal mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder
einmal mit dem Impfstoff von AstraZeneca und ein weiteres Mal mit
einem mRNA-Impfstoff oder
einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson und ein weiteres Mal mit
einem mRNA-Impfstoff
vor oder nach Genesung mindestens einmal mit einem der genannten Impfstoffe geimpft worden sind.
Wie lange gilt ein Genesenenstatus?
Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen
positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90
Tage alt ist.
Was gilt für Personen mit einem Impfhindernis?
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen keinen 2G-Nachweis, aber einen negativen Testnachweis.