Diözesanausschuss (DAS)
Der Diözesanauschuss (DAS) hat die Aufgabe, die Diözesanleitung bei der Leitung des Diözesanverbandes zu unterstützen.
Er ist das höchste beschlussfassende Gremium des Diözesanverbandes außerhalb der Diözesankonferenzen. Alle wichtigen Entscheidungen, die nicht im Rahmen einer Diözesankonferenz diskutiert und beschlossen werden, werden im Diözesanausschuss beraten und beschlossen.
Zu den Aufgaben des Diözesanausschusses gehören insbesondere: Vor- und Nachbereitung der Diözesankonferenz, Sorgetragen für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz, Inhaltliche Jahresplanung, Entsendung von Mitarbeitenden in den Finanzrat, Schlichtung und Entscheidung in Konfliktfällen.